Klonfleisch: Die Nachkommen ohne Namensgebung
Kafkaeske Groteske zur Kennzeichnungspflicht von Klonfleisch
Nachdem sich die vorhergehenden Artikel dem Thema des Energiesparens und seiner oftmals verqueren Folgen gewidmet waren, bleibt beim Thema Kennzeichnung von Klonfleisch der Lichtschalter auf EU-Ebene jetzt wohl vollkommen auf “Aus“.
In den USA stellt sich schon seit mehreren Jahren nicht mehr die Frage, ob
Möglich machte dieses Geschiebe mit Gentechnik ein sechsjähriger Prüfprozess der amerikanischen Behörde für Lebensmittelaufsicht FDA. Und am Ende dieses finsteren Tunnels stand die lichte Erkenntnis, dass die Produkte von geklonten Tieren für den Menschen unbedenklich seien. Keine Gefahr von aus Rindern, Ziegen, Schweinen oder Schafen hergestellten Erzeugnissen gehe nach einer eingehenden Risikoabschätzung durch die FDA aus. Und weil das nun so ist, wird auf eine Kennzeichnungspflicht gleich mit verzichtet. Schließlich unterscheiden sich jene Klonprodukte in keinster Weise von konventionell hergestellten
Klonfleisch - Was ist das überhaupt?
Klonen oder auch klonieren bezeichnet den Vorgang der Reproduktion neuer Organismen ohne geschlechtliche Vermehrung. Wir legen also ein Blatt Papier auf den
Fotokopierer, drücken die “Start-Taste” und heraus kommt ein identischer Inhalt. Vielleicht biochemisch oder biogenetisch etwas vereinfacht ausgedrückt, aber das Klonen funktioniert eben einmal genauso. Die DNA als Träger der Erbfunktionen eines Tieres werden 1:1 auf die Nachkommen übertragen.
Als “Neuartige Lebensmittel” oder “Novel Foods“ wird Klonfleisch von den AgrarministerInnen und natürlich auch dementsprechend von der Gesetzgebung bezeichnet. Neuartig deshalb, weil diese Nahrungsmittel erst nach 1996 in nennenswertem Umfang auf den europäischen Markt gekommen sind. Die sogenannte “Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten” Novel Foods-Verordnung), welche mit 15. Mai 1997 ihre Gültigkeit in der EU hatte, regelt, was alles unter diese doch sehr schwammige Definition fällt (siehe dazu Gesundheitliche Bewertung von Novel Foods und die umfangreiche und informative englischsprachige Auflistung Food Safety - From the Farm to the Fork: Novel Food).
Was beim Lesen der verschiedenen Kategorien auffällt oder besser gesagt nicht ins Auge sticht? Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, welche wie bestimmte Joghurtsorten mit genetisch veränderten Lebendkulturen versetzt sind oder aus genetisch veränderten Organismen (GVO) bestehen wie etwa der sprichwörtlich mittlerweile in aller Munde hergestellte Gemüsemais, fallen nicht unter diese Regelung. Und was noch seltsamer ist. Selbst Lebensmittel, welche gar keine GVO enthalten, aber wie z.B. Rapsöl mit genverändertem Raps als Ausgangsmaterial, also aus genmanipulierten Ursprungsstoffen hergestellt wurden, finden keinen Platz als “Neuartige Lebensmittel“. Dafür gibt es dann die spezielle “Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel” und andere gesetzliche Regelungen.
Klonfleisch auf einer Stufe mit gerösteten Heuschrecken
Wir merken uns also für die nahe, mittlere und wohl auch ferne Zukunft: Nach EU-Recht sind genmanipulierte Lebensmittel nicht gleich genmanipulierte Lebensmittel. Während die einen zweifelsfrei in die dafür geschaffene Verordnung fallen, hat Klonfleisch denselben Status wie Elektrolyt-Getränke, geröstete Heuschrecken oder Algen und Plankton als Nahrungsmittel. Klingt seltsam? Ist es in meinen Augen auch.
Es soll hierbei nicht verschwiegen werden, dass eine Auflistung gleichbedeutend mit einem Verkauf auf dem europäischen Markt ist. Dafür ist dann die EU-Kommission und der EU-Ministerrat zuständig. Und als Zwischenschritt auf dem Weg zu unbegrenztem Reichtum und grenzenlosem Klonfleisch-Genuss gibt es noch die Efsa. Und diese EU-Lebensmittelagentur für Lebensmittelsicherheit kam schon 2008 zu dem folgenschweren Schluss, dass bezüglich Klonfleisch und, was vielen unbekannt ist, Milch von Klontieren, eben keine Sicherheitsbedenken bezüglich menschlicher Gesundheit und Umwelt vorliegen.
Die Verhandlungen zur Kennzeichnungspflicht für Klontiere sind kläglich gescheitert. Obwohl 58 Prozent der EU-Bevölkerun gegen das Klonen von Tieren ist, haben sich nun 100 Prozent der EU-Mitgliedsstaaten gegen eine Kennzeichnung ausgesprochen. Da hilft auch nicht die Argumentation, dass wohl einige dafür gestimmt hätten. Fakt ist: In puncto Uneinigkeit herrschte Einigkeit bei den verschiedenen EU-Gremien. Nicht aus gesundheitlichen Bedenken wurde dagegen gestimmt und moralische Grundsätze wurden sowieso über Bord geworfen. Europa befürchtet, dass ein Votieren für die Kennzeichnung einem Handelsembargo gegen die USA gleichgekommen wäre. Und den starken Partner im Westen zu verärgern ist schließlich ein No-go. Wer kann sich schon verbraucherfreundliches Verhalten leisten, wenn dadurch Vergeltungsmaßnahmen auf wirtschaftlichem Sektor durch die USA zu befürchten wären?
Was die Verantwortlichen möglicherweise auch in ihr wohlüberlegtes Kalkül zogen. Die EU produziert wesentlich mehr Milch und Schweinefleisch als die EU-BürgerInnen verbrauchen können. Wohin aber mit der ganzen schönen Überproduktion, wenn Amerika aufgrund des unausgesprochenen Embargos plötzlich ”No thank you!” zu europäischen Zuchtschweinen und lauwarmer Kuhmilch sagt. Dass übrigens Lebensmittel aus Nachkommen von geklonten Rindern laut Testbiotech: Klonfleisch: Verbraucher sollen keine Wahl haben bereits durch die europäischen VerbraucherInnen-Märkte geistern, mag deshalb auch nicht weiter verwunderlich sein. Die Geister, die wir riefen, begannen bereits vor 15 Jahren, aus dem Reich der Reagenzgläser herab auf die Erde zu steigen. Damals war der Geist ein geklontes Schaf namens Dolly. Und heute sind es eben jene zahllosen und namenlosen Geister in zweiter oder vielleicht auch schon weiterer Generation von unbekannten Klontieren.
Auch wenn sich keine gesundheitlichen Folgeerscheinungen ergeben sollten. Ein bitterer moralischer und ethischer Nachgeschmack bleibt immer. Zumindest bei mir.




Naja, dann kann ich nur meine besten Wünsche, verbunden mit viel Erfolg, nach Tokyo schicken. Eine Frage bleibt zum Schluss: “Was heißt eigentlich Jurassic Park auf japanisch?” Und eine zweite Frage daran anschließend: “Darf ich mich in fünf bis sechs Jahren am Elfenbeinschmuggel im grossen Stile beteiligen?”

draufgeschlagen, was ihnen vor die Hände kam. O.k., durch die vielen Blutspritzer haben sie alles vielleicht nicht so genau gesehen, aber trotzdem ist das schon irgendwie peinlich. Und wir müssen jetzt den ganzen Dreck aufräumen. Alleine die Entsorgung, was das wieder kostet. Eine Katastrophe für uns.”





